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   BVerwG, 20.10.1976 - VII B 159.76   

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https://dejure.org/1976,2372
BVerwG, 20.10.1976 - VII B 159.76 (https://dejure.org/1976,2372)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1976 - VII B 159.76 (https://dejure.org/1976,2372)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1976 - VII B 159.76 (https://dejure.org/1976,2372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision wegen Fristversäumnis - Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.11.1960 - VIII B 145.60
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1976 - 7 B 159.76
    Eine solche Belehrung auch über das Begründungserfordernis innerhalb der Beschwerdefrist mag zwar wünschenswert sein, wird aber vom Gesetz nicht gefordert; ihr Fehlen macht daher die Rechtsmittelbelehrung nicht unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO mit der Folge, daß Einlegung und Begründung der Beschwerde noch innerhalb eines Jahres seit Zustellung des Berufungsurteils zulässig wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluß vom 30. November 1960 - BVerwG VIII B 145.60 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 09.11.2023 - 2 C 4.23

    Umfang der Belehrungspflicht bei der Berufung nach § 64 BDG

    Diese Vorschrift wurde stets dahingehend ausgelegt, dass in der Rechtsmittelbelehrung über die Nichtzulassungsbeschwerde nicht auf die Pflicht zur Begründung und die Begründungsfrist hingewiesen werden müsse (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 1960 âEURŒ- 1 B 127.60 - DVBl 1960, 897, vom 30. November 1960 - 8 B 145.60 - NJW 1961, 381, vom 2. Februar 1961 - 8 B 122.60 - NJW 1961, 1083, vom 1. Juni 1965 - 3 B 25.65 - DVBl 1965, 840, vom 21. Juni 1969 - 3 B 61.69 - DVBl 1970, 279 und vom 20. Oktober 1976 - 7 B 159.76 - Buchholz 310 § 58 Nr. 32 S. 11 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1997 - A 16 S 1934/97

    Anwendbarkeit der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß;

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung und in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in der Rechtsmittelbelehrung im Berufungsurteil über die Nichtzulassungsbeschwerde auf die Begründungspflicht und -frist nicht hingewiesen zu werden brauche (ebenso Beschluß vom 1.6.1965 - III B 25.65 -, DVBl. 1965, 840; Beschluß vom 20.10.1976 - VII B 159.76 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1997 - A 16 S 1931/97

    Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß; Inhalt der

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung und in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in der Rechtsmittelbelehrung im Berufungsurteil über die Nichtzulassungsbeschwerde auf die Begründungspflicht und -frist nicht hingewiesen zu werden brauche (ebenso Beschluß vom 1.6.1965 - III B 25.65 -, DVBl. 1965, 840; Beschluß vom 20.10.1976 - VII B 159.76 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 12.02.1987 - 2 B 136.86

    Fristgemäße Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verlängerung der Frist

    Im übrigen enthielt das angefochtene Urteil, entgegen den Ausführungen in der Antragsschrift, eine Rechtsmittelbelehrung, daß bereits "in der Beschwerdeschrift" die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision darzulegen seien (das Fehlen einer derartigen Belehrung würde im übrigen die Rechtsmittelbelehrung nicht fehlerhaft machen; vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 159.76 - ).
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